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Gleichbehandlungsgesetz

Das Landes-Gleichbehandlungsgesetz (LGBl Nr 1/2005 idgF) hat zum Ziel, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit als Grundrechte in der Arbeitswelt umzusetzen. 

Erstmals ist das Landes-Gleichbehandlungsgesetz am 02. Juli 1997 in Kraft getreten. Damals umfasste das Gesetz die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Frauenförderung im Landesdienst. Im Jahr 2005 wurde das Landes-Gesetz um das Verbot der Diskriminierung aufgrund  des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und der Behinderung ergänzt.

Gesetzestext hier downloaden.

 

Diskriminierung

Jede sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung stellt eine Diskriminierung dar.