Gleichbehandlungsgesetz
Das Landes-Gleichbehandlungsgesetz (LGBl Nr 1/2005 idgF) hat zum Ziel, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit als Grundrechte in der Arbeitswelt umzusetzen.
Erstmals ist das Landes-Gleichbehandlungsgesetz am 02. Juli 1997 in Kraft getreten. Damals umfasste das Gesetz die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Frauenförderung im Landesdienst. Im Jahr 2005 wurde das Landes-Gesetz um das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und der Behinderung ergänzt.
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