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Wir unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sind weisungsfrei.

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Gleichbehandlungsbeauftragte und Vertrauenspersonen sind weisungsfrei. Als Funktionär:innen unterliegen sie der Verschwiegenheitspflicht und werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person tätig.
Auf jede Anfrage wird individuell eingegangen.