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Frauenförderungsprogramm

Das Frauenförderungsprogramm für den Landesdienst ist eine Verordnung. Sie wurde am
15. August 2017 erlassen und ist für sechs Jahre gültig.

Die Umsetzung des Frauenförderungsprogramms ist Teil der Führungsaufgabe der Führungskräfte des Landes mit folgenden Zielen:

  • Bekenntnis zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten
  • Anstrebung eines Frauenanteils von 40% in Funktionen/Modellstellen mit Führungsverantwortung
  • Sensibilisierung zu Fragen der Gleichbehandlung
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Verstärkung der Kommunikation zum Thema Frauenförderung und Chancengleichheit
  • Mitgestaltung einer gleichberechtigenden Umwelt.