Frauenförderungsprogramm
Das Frauenförderungsprogramm für den Landesdienst ist eine Verordnung. Die aktuelle Verordnung wurde am 12. September 2023 kundgemacht und ist für sechs Jahre gültig.
Die Umsetzung des Frauenförderungsprogramms ist Teil der Führungsaufgabe der Führungskräfte des Landes mit insbesondere folgenden Zielen:
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Bekenntnis zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für alle zu gewährleisten
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Anstrebung eines Frauenanteils von 50 v. H. in Funktionen/Modellstellen mit Führungsverantwortung
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Sensibilisierung zu Fragen der Gleichbehandlung
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie
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Sprachliche Gleichbehandlung.
Personell
Personelle Maßnahmen: Ausschreibungen, Auswahlverfahren, Besetzung von Kommissionen und Projektgruppen
Organisatorisch
Organisatorische Maßnahmen: Sprachliche Gleichbehandlung, Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Evaluation
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen: Informationsarbeit, Aus- und Weiterbildung