Chancengleichheit

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Chancengleichheit für alle

Gleichbehandlung beinhaltet die Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen und Stärken. Gleichbehandlung bedeutet Chancengleichheit. Niemand darf in der Arbeitswelt anders behandelt werden aufgrund von:
  • Geschlecht
  • Alter
  • Behinderung
  • Ethnischer Zugehörigkeit
  • Religion
  • Sexueller Orientierung
  • Weltanschauung.
Für die Landesbediensteten der Tirol Kliniken GmbH gilt das Gleichbehandlungsgebot.