Team
Gleichbehandlungsbeauftragte und Vertrauenspersonen sind Funktionär:innen. Als Organe nach dem Landes-Gleichbehandlungsgesetz unterliegen die Funktionär:innen der Verschwiegenheitspflicht und der Weisungsfreiheit.
Gleichbehandlungsbeauftragte und Vertrauenspersonen sind Funktionär:innen. Als Organe nach dem Landes-Gleichbehandlungsgesetz unterliegen die Funktionär:innen der Verschwiegenheitspflicht und der Weisungsfreiheit.