Chancengleichheit

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Chancengleichheit für alle

Gleichbehandlung beinhaltet die Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen und Stärken. Gleichbehandlung bedeutet Chancengleichheit. Niemand darf in der Arbeitswelt anders behandelt werden aufgrund von:
  • Geschlecht
  • Alter
  • Behinderung
  • Ethnischer Zugehörigkeit
  • Religion
  • Sexueller Orientierung
  • Weltanschauung.
Für die Landesbediensteten der Tirol Kliniken GmbH gilt das Gleichbehandlungsgebot.

Diskriminierung

ist eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Belästigung

ist jedes Verhalten, welches für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist, die Würde verletzt, das einschüchternd, feindselig oder beleidigend ist und eine demütigende Arbeitswelt schafft.